Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Anhang 22-16 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
Erklärung
Der Unterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten Waren:
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..........................
die regelmäßig an .......................... geliefert werden, Ursprungserzeugnisse Europäische Union sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit .......................... entsprechen.
Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Der Unterzeichner verpflichtet sich, .......................... umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert.
Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen.
.........................., 03.11.2026
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Wortlaut gemäß Anhang 22-16 DVO (EU) 2015/2447. Erstellt mit preferenta.com. Keine Rechtsberatung; der Aussteller ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.