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Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft

Die Standard-Erklärung im EU-Binnenmarkt: Du bestätigst, dass deine Ware EU-Ursprung hat und die Ursprungsregeln des genannten Abkommens erfüllt.

Welche Erklärung brauchst du?

Langzeit gilt für regelmäßige Lieferungen bis 24 Monate. Einzel wird einer Rechnung beigefügt. Ohne Präferenzursprung listet die Vormaterialien, damit dein Kunde selbst kalkulieren kann.

Sprache des Dokuments

Häufige Fragen

Was muss ich vorher prüfen?
Ob deine Ware die Ursprungsregel des Abkommens erfüllt (Listenregel je HS-Position). Wer das nicht nachweisen kann, darf die Erklärung nicht abgeben.
Was passiert bei einer falschen Erklärung?
Dein Kunde verliert die Präferenz, es drohen Nachzahlungen und bei Vorsatz Strafen. Deshalb nur erklären, was belegbar ist.