Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft
Die Standard-Erklärung im EU-Binnenmarkt: Du bestätigst, dass deine Ware EU-Ursprung hat und die Ursprungsregeln des genannten Abkommens erfüllt.
Häufige Fragen
- Was muss ich vorher prüfen?
- Ob deine Ware die Ursprungsregel des Abkommens erfüllt (Listenregel je HS-Position). Wer das nicht nachweisen kann, darf die Erklärung nicht abgeben.
- Was passiert bei einer falschen Erklärung?
- Dein Kunde verliert die Präferenz, es drohen Nachzahlungen und bei Vorsatz Strafen. Deshalb nur erklären, was belegbar ist.